Neuordnung der Ausbildungsberufe

Metallbauer und Feinwerkmechaniker im Metallhandwerk

"Nichts ist so beständig wie der Wandel".

Dies gilt auch für die Berufsausbildung. In den letzten zwei Jahren wurde auf Bundesebene eine Neuordnung der handwerklichen Metall-Ausbildungsberufe Metallbauer und Feinwerkmechaniker durchgeführt.

Hintergrund

Die Berufsausbildung muss heute mehr denn je flexibel auf Veränderungen im Berufsleben, d.h. auf die tägliche Arbeit in den Handwerksbetrieben, in denen die Berufsbildung stattfindet, reagieren. Der betriebliche Alltag wird sich immer dynamischer entwickeln. Eine gute Erstausbildung der Mitarbeiter bietet die Basis dafür, dass die Betriebe auch zukünftig flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren können. Für die Mitarbeiter in den Betrieben wird damit auch unter dem Gesichtspunkt des "lebenslangen Lernens" ein guter Grundstock gelegt, um sich im späteren Berufsleben fortzuentwickeln.

Die letzte Neuordnung der handwerklichen Metallausbildungsberufe von 1989 zeigte, dass zum einen Ausbildungsangebote in Form von Ausbildungsfachrichtungen oder Schwerpunkten, die ab 1989 angeboten wurden, in nur sehr geringem Maße nachgefragt wurden. Zum anderen wurden Berufe zu stark differenziert, ohne dass die notwendige Begleitung in den Berufsschulen geleistet werden konnte.

Auf diese Entwicklung reagierte der Bundesverband Metall als zuständige Handwerksorganisation in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, den Universitäten und dem Verordnungsgeber durch Zusammenlegung von Ausbildungsberufen und durch eine Straffung der Ausbildungsangebote.

Außerdem wurden zeitgleich mit der Erarbeitung der neuen Ausbildungsberufe auch die neuen Meisterverordnungen erstellt. Der Feinwerkmechaniker-Meister trat 2001 in Kraft und mit dem neuen Metallbauer-Meister im Jahr 2002 . Dadurch ist ein durchgängiges Konzept Lehre - Meister erarbeitet worden. Dies war 1988 nicht der Fall, seinerzeit wurden nur die Ausbildungsinhalte für die Lehrlinge neu definiert. Es ist nun ein gemeinsames schlüssiges Konzept von der Erstausbildung bis zur Meisterqualifikation vorhanden.

Für die Ausbildung zum Metallbauer und Feinwerkmechaniker gilt:

Der Metallbauer wird zukünftig in einer der drei Fachrichtungen Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und Nutzfahrzeugbau ausgebildet wird. Der Feinwerkmechaniker hat drei Ausbildungsschwerpunkte: Maschinenbau, Werkzeugbau und Feinmechanik. Neu aufgenommen, bzw. mit einem viel höheren Stellenwert versehen wurden die Ausbildungsinhalte Kommunikation, Dokumentation und Qualitätsmanagement. Dies spiegelt sich auch in den Prüfungen wieder.

 

Neuausrichtung - Gemeinsame Grundsätze

 

Gemeinsames erstes Ausbildungsjahr für beide Berufe

Das 1. Ausbildungsjahr wird gemeinsam für beide Ausbildungsberufe Metallbauer und Feinwerkmechaniker beschrieben. (Dieses 1. Ausbildungsjahr wird auch für weitere neu zu ordnenden Ausbildungsberufe aus anderen Gewerken Gültigkeit haben, z.B. Sanitär Berufe). Diese gemeinsame Beschreibung für das erste Ausbildungsjahr enthält aber auch Differenzierungen, um auf die Besonderheiten der beiden Berufe eingehen zu können. So werden das Fügen (Schweißen beim Metallbauer) und das maschinelle Bearbeiten (Drehen und Fräsen beim Feinwerkmechaniker) jeweils gesondert hervorgehoben, um dort die betrieblichen Schwerpunkte in der Ausbildung durchzuführen.

· Die Inhalte der Ausbildung, die im Ausbildungsberufsbild beschrieben werden, werden offener gestaltet und weiter gefasst, damit die Inhalte nicht zu schnell veralten und die Ausbildung in den Betrieben nicht eingeengt wird.

· Einbindung von Inhalten zur technischen und betrieblichen Kommunikation und auch der Kommunikation mit den Kunden.

· Einbindung des Themas "Qualitätsmanagement", bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsbetrieb.

· Dokumentation von erbrachten Leistungen oder Ergebnissen.

 

Neuerungen im Einzelnen

Metallbauer

Wie bisher hat das zweite Ausbildungsjahr für alle Fachrichtungen gleiche Inhalte. Der "neue Metallbauer" wird in der Fachbildung, d.h. im 3. und 4. Ausbildungsjahr, in drei Fachrichtungen ausgebildet werden. Diese sind: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung und der Nutzfahrzeugbau.

Die Überlegungen des Bundesverbandes Metall zum Thema Hufbeschlag mit einer eigenständigen Fachrichtung konnten leider nicht umgesetzt und in der Ausbildungsordnung berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als zuständiger Verordnungsgeber hat dies nicht mitgetragen. Hier bleibt es aller Voraussicht nach bei der bisherigen Regelung, dass der Hufbeschlag, in Verbindung mit der Fachrichtung Metallgestaltung, im Rahmen der betrieblichen Ausbildung als Kernbereich ausgebildet werden kann.

 

Feinwerkmechaniker

Analog der neuen Meister-Verordnung Feinwerkmechaniker sind auch in der Ausbildungsordnung die Berufe Maschinenbaumechaniker, Werkzeugmacher, Feinmechaniker und Dreher in dieser Ausbildungsverordnung aufgegangen.

Im Vorfeld der Neuordnung dieses Berufes wurde festgestellt, dass in den zurzeit gültigen Ausbildungsverordnungen ca. 80% der Ausbildungsinhalte identisch sind. Dies hat mit dazu beigetragen, diesen Ausbildungsberuf in der beschriebenen Form zu kreieren. Ein weiterer wichtiger Gedanke war dabei auch, durch diese Zusammenlegung die Situation im Berufsschulunterricht zu verbessern, so dass man leichter Handwerksklassen zusammenstellen kann.

Trotz der Zusammenlegung der Ausbildungsberufe zum Feinwerkmechaniker ist aber eine Differenzierung in der Ausbildung durch die Bildung der drei Ausbildungsschwerpunkte Maschinenbau, Werkzeugbau und Feinmechanik vorgesehen. Die Inhalte der Schwerpunkte werden im 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr beschrieben.

 

Zwischen- und Gesellenprüfung

Die ganzheitliche und handlungsorientierte Beschreibung der Ausbildungsinhalte spiegelt sich auch in modernen handlungsorientierten Prüfungsanforderungen für die einzelnen Handwerke wieder. Wie bereits angesprochen sind die neuen Ausbildungsinhalte wie Kommunikation und Dokumentation ebenfalls Prüfungsgegenstand.

 

Prüfungen im Einzelnen

Die Zwischenprüfung wird zukünftig in 7 Stunden durchgeführt und enthält als eigenständige Prüfungsleistung ein Fachgespräch. Eine eigene theoretische Prüfung gibt es nicht mehr. Die Gesellenprüfung hat gravierende Änderungen erfahren. Während zurzeit noch ein Prüfungsstück angefertigt wird, steht heute der Projektgedanke im Vordergrund. Das bedeutet, dass im Rahmen dieses Projektes neben der Anfertigung des "Prüfungsstückes" Planungs- und Dokumentationsaufgaben gleichwertiger Bestandteil der Prüfung sind. Ein Fachgespräch rundet auch hier die Prüfung ab. Auch in der theoretischen Prüfung wird neben dem Fachwissen das Denken und Arbeiten in Zusammenhängen, in Form von ganzheitlichen Aufgaben im Vordergrund stehen. Die Prüfungsdauer erhöht sich bei beiden Berufen in der praktischen Prüfung nun auf maximal 21 Stunden, beim Metallbauer in der Fachrichtung Metallgestaltung auf max. 50 Stunden. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern. In der Theorie werden in max. 6 Stunden je Beruf drei Prüfungsgebiete abgearbeitet.

 

Hilfen zur Ausbildung und zur Prüfung

Die Stellen in den Landesverbänden und im Bundesverband Metall, die Prüfungsauf-gaben erarbeiten und anbieten, sind nun natürlich gefordert, entsprechende Aufgaben zu entwickeln und vorzubereiten. Durch entsprechende vorbereitete Aufgaben kann erreicht werden, dass die Prüfungsausschüsse keine wesentliche Mehrbelas-tung in ihrer Tätigkeit erfahren.

Im Rahmen der Sachverständigengespräche zur Neuordnung hat der Bundesverband Metall den Antrag gestellt, mit Mitteln und Unterstützung des Bundes Kommen-tierungen und Erläuterungen zu erstellen und Musterprüfungen für die Zwischen- und Gesellenprüfungen zu erarbeiten.

Zeitnah zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden dann ebenfalls Informationsveranstaltungen für die Prüfungsausschüsse angeboten. Durch diese Maßnahmen werden den Prüfungsausschüssen und den Ausbildungsbetrieben Hilfen für die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnungen an die Hand gegeben.

 

In der Diskussion: Neuordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜBL)

 

Im Rahmen der Neuordnung wird selbstverständlich auch eine Diskussion zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜBL) mit geführt. Bedingt durch die Änderungen in der Ausbildung und den Erfahrungen aus den bisher durchgeführten ÜBL- Kursen ergeben sich auch neue Aspekte für die zukünftige Ausgestaltung der Lehrgänge.

Wesentliche Diskussionsgrundlage um neue ÜBL-Kurse:

- neue Inhalte in der Ausbildungsordnung

- prüfungsrelevante Themen

- Inhalte, die nicht von allen Betrieben vermittelt werden können

- systematische Vermittlung von bestimmten Themen

 

Feinwerktechnik

Es wurde eine gewisse Reduzierung der Lehrgänge vorgeschlagen. Ein detailliertes Konzept wurde noch nicht erstellt, da sich erst jetzt durch die Neuordnung eine Basis für eine Diskussion darstellt.

 

Metallbauer

Für den Metallbauer in der Fachrichtung Konstruktionstechnik wurden durch die Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau/Schweißen konkrete Vorschläge erarbeitet.

Vorweg ist zu sagen, dass das Konzept und das Angebot der Lehrgänge im Wesent-lichen beibehalten werden sollen. Einig waren sich alle Beteiligten über die Einfüh-rung eines Lehrganges "Edelstahl" als obligatorische Maßnahme und die Reduzie-rung des Lehrganges Schließ- und Sicherungstechnik von zwei auf eine Woche.

Die Überlegungen zu den Lehrgängen stellen sich nun in der Übersicht wie folgt dar:

1. Lehrjahr:

1 Woche, obligatorisch, Grundlagen der Metallbearbeitung

2 Wochen, obligatorisch, Lichtbogenschweißen

2. Lehrjahr

2 Wochen, obligatorisch, Metall- Schutzgasschweißen (MAG/ST)

1 Woche, freies Angebot, Elektrolehrgang (sicherer Umgang mit Strom)

Ist in Berlin bisher obligatorisch !

3./ 4. Lehrjahr

1 Woche, obligatorisch, Schließ- und Sicherungstechnik

1 Woche, obligatorisch, Bearbeiten von Leichtmetallen

1 Woche, obligatorisch, Bearbeiten von Edelstahl, einschließlich Schweißen

1 Woche, freies Angebot, Steuerungstechnik

1 Woche, freies Angebot, Kleben

 

Metallgestaltung

1. und 2. Lehrjahr

wie vorgenannt (gleiche Inhalte für alle Fachrichtungen, da auch gleiche Ausbildungsinhalte).

3./ 4. Lehrjahr

Lehrgang Metallgestaltung-Stilkunde-Denkmalschutz soll beibehalten werden. Von Interesse dürfte auch für diese Gruppe der Lehrgang Edelstahlbearbeitung (als freies Angebot) sein.

 

Neuordnung seit 4. Juli 2002- geändert ab 1. April 2003

 

Tatsächlich sind die neugeordneten Inhalte ab 1.4.2003 erneut geändert worden:

Wer sich dafür interessiert: Erprobungsverordnung

 

www.edvschmidt.de