13.3.2003
Der Bundestag hat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten beschlossen. Danach sollen die Geschäfte jetzt generell - außer sonntags - von 6 bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Dies gelte auch für Samstage vor einem verkaufsoffenen Sonntag. Ausgenommen sollen die Vorschriften für Friseure und Warenautomaten sein. Außerdem wird auch die Regelung aufgehoben, nach der Kioske am Samstag schon um 19 Uhr schließen müssen.
Die Beschäftigten des Einzelhandels, die nun länger arbeiten müssen, sollen Anspruch auf einen freien Samstag im Monat haben.
Bisher müssen die Geschäfte samstags um 16 Uhr schließen und dürfen nur am ersten Samstag im Monat bis 18 Uhr geöffnet haben. Die Neuregelung tritt ab 1. Juni in Kraft.