Aufgrund einer Informationsveranstaltung der Potsdamer Kammer ging Mitte des Jahres in Brandenburg die Befürchtung um, daß die Innungen - als Träger der Prüfungen - in Zukunft - also mit der Änderung der Handwerksordnung - diejenigen Kosten allein tragen müssen, die die Zwischen- und Gesellenprüfung verursachen. Bisher konnten die Kosten nach Vorgabe der Höhe durch die Kammern, auf die Betriebe - insbesondere auch auf die Nichtmitgliedsbetriebe - umlegen werden.
Diese Information über die beabsichtigte Befreiung der Betriebe von Ausbildungsprüfungskosten war damals - nach Aussage des ZDH - falsch. Im Gegenteil sollte der Bundesrat dafür sorgen, daß eine tatsächlich geplante Kostentragungslast der Kammern bei der Meisterprüfung geändert und entgegen ersten Entwürfen doch bei den Antragsstellern (Meisterprüflingen) verbleiben soll.
Grundlage der Befürchtungen der Innungen war es, daß infolge der Einnahmeverluste aus den Meisterprüfungen und der Beitragsbefreiung für Neuanmelder die Kammern an anderer Stelle sparen werden. Die die Innungen im Flächstenland Brandenburg tragenden Kreishandwerkerschaften bekamen bisher Aufwendungsersatz für die Erledigung von Aufgaben der Kammer. Hier kann gestrichen werden. Andererseits sind die dann bei den Innungen verbleibenden Prüfungskosten von keiner Innung finanziell mehr zu tragen. In der Folge geben die Innungen dann ihre ihnen übertragene Prüfungshoheit an die Kammern zurück, deren Kosten bei Zwangsmitgliedschaft wieder umgelegt werden können und die Innungen schließen infolge Bedeutungslosigkeit. Schade, daß Innungen freiwillige Zusammenschlüsse sind ... oder wie ist das gemeint ?