Grundlagen Gesetze und Verordnungen - sowie Verdingungsordnungen

Das System des Baurechts stellt an seine Spitze das Bundesbaugesetz und - da Ländersache - darunter die Länderbauordnungen. Dies bedeutet, daß stets die jeweilige BauO des Bundeslandes beachtet werden muß, in dem das Bauvorhaben errichtet werden soll.

Berlin und Brandenbuerg haben daher jeweils eigene Bauordnungen - wenn Sie ein Passwort haben: hier.

Eine Übersicht über die bundesgesetzlichen Vorschriften finden Sie hier und über die Landesbauordnungen hier.

Weitere Einführung hierzu von der Beraterfirma pro-tempre, die mit den Berliner Innungen über einen Rahmenvetrag verbunden ist.

 

Weiteres hier ... aber für Mitglieder.

 

www.edvschmidt.de