Das System des Baurechts stellt an seine Spitze das Bundesbaugesetz und - da Ländersache - darunter die Länderbauordnungen. Dies bedeutet, daß stets die jeweilige BauO des Bundeslandes beachtet werden muß, in dem das Bauvorhaben errichtet werden soll.
Berlin und Brandenbuerg haben daher jeweils eigene Bauordnungen - wenn Sie ein Passwort haben: hier.
Eine Übersicht über die bundesgesetzlichen Vorschriften finden Sie hier und über die Landesbauordnungen hier.
Weitere Einführung hierzu von der Beraterfirma pro-tempre, die mit den Berliner Innungen über einen Rahmenvetrag verbunden ist.
Weiteres hier ... aber für Mitglieder.