IKK senkt auf 13,4 %

Wie bereits gemeldet, ist gesetzlich die Absenkung um 0,9 % des jeweiligen Beitragssatzes ab 1.8.2005 vorgesehen.

Am 24.5.2005 beschloß nun die IKK Brandenburg und Berlin die Absenkung um weitere 0,2 % - also insgesamt um 1,1 % von den bisherigen 14,5 %. Dies hat folgende Auswirkungen:

     

  • Der Beitragssatz ist vom Arbeitgeber getrennt für seinen Beitrag und den des Arbeitnehmers, den er ebenfalls zu überweisen hat, zu berechnen.
  • Der Beitrag durch den Arbeitgeber beträgt 6,7 % des Bruttolohns, den er hinzurechnen muß,
  • der Beitag des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, den er dem Arbeitnehmer abzieht, beträgt 7,6 %.

Letzteres beruht auf der gesetzlichen Idee, nicht mehr hälftige Beitragsveranlagung aus dem eigentlichen Beitragssatz von 13,4 % von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzunehmen, sondern die erhöhten Kosten für Zahnersatz und Krankengeld dem Arbeitnehmer allein aufzuerlegen. Sinn ist - berechtigt - die Arbeitgeber von den hohen Lohnzusatzkosten zu entlasten.

Allein die Einsparungen aus dem Gesundheitsmodernisierungsetz 2004 haben die Senkungsmöglichkeiten der Kasse nicht bewirkt, denn der Effekt der Reduzierung schwindet. Erst kontinuierliche Kassenarbeit an den regionalen Ausgaben, haben Wirkungen gezeigt.

Weitere Änderung ab 1.7.2005:

     

  • Zusätzlich wird für etwa 95 % der betreuten IKK-Arbeitgeber der Umlagesatz U 1 von bislang 1,8 % auf 1,6 % gesenkt. Der Umlagesatz U 2 bleibt unverändert bei 0,2 %.

Weitere Meldungen in letzter Zeit:

- Meldung der IKK hierzu

- Vorstand unter Beschuß

- Beiträge 2005 (aus 2004)

- Pflegeversicherung

www.edvschmidt.de