Übersicht der gesetzlichen Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung 2004

Beitrag

 

     

  • Pflegeversicherung 1,7 %
  • Arbeitslosenversicherung 6,5 %
  • Rentenversicherung 19,5 %

Beitragsbemessungsgrenzen 2004

 

  West    Ost  
Kranken- und
Pflegeversicherung
 jährlich EUR 41.850,00   dto.  
  monatlich EUR 3.487,50   dto.
  wöchentlich EUR 812,94   dto.
  kalendertgl. EUR 116,25   dto.
Renten- und
Arbeitslosenversicherung
 jährlich EUR 61.800,00   jährlich EUR 52.200,00
  monatlich EUR 5.150,00  monatlich EUR 4.350,00
wöchentlich EUR1.200,47

  wöchentlich EUR 1.013,99

 kalendertgl. EUR 171,67kalendertgl. EUR 145,-00

 

Geringfügigkeitsgrenze 2004 und gleichzeitig Hinzuverdienstgrenze

 

     

  • monatlich EUR 400,--

 

Seit dem 1.4.2003 ist eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis 400,-- Euro geringfügig. Die Voraussetzung, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss, entfällt. Es kommt somit nur noch auf die Höhe des Entgeltes an. Für versicherungsfreie 400-Euro-Jobs sind jedoch pauschal 12 % Rentenversicherung und 11 % Krankenversicherung sowie 2 % Lohnsteuer vom Arbeitgeber abzuführen. Die Lohnsteuer kann mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % gezahlt werden, wenn nach Zusammenrechnung mit einem weiteren 400-Euro-Job eine Versicherungspflicht besteht. Völlig neu seit dem 1.4.2003 ist die Gleitzonenregelung für Niedriglohnbereich. Für beitragspflichtige Entgelte zwischen 400,01 und 800,00 Euro mtl. trägt künftig nicht mehr der Arbeitnehmer die vollen Arbeitnehmeranteile. Die Arbeitnehmeranteile bei einem Entgelt von 400,01 Euro betragen etwa 4 % und steigen danach linear an.

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