Am 1. November 2002 hat in der Handwerkskammer Berlin eine Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. In dieser Schlichtungsstelle wird die Handwerkskammer bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Handwerkskammer und ihren öffentlichen Auftraggebern des Landes eine Vermittlerrolle einnehmen. Sie ist dabei bemüht, Unstimmigkeiten zwischen den Partnern im Vorfeld der Gerichtsbarkeit zu bereinigen. Die Schlichtungsstelle wird ab einem Streitwert von 5.000,-- € (bei Teilrechnungen ab 2.500,-- €) tätig. Die Kosten des Verfahrens sind abhängig vom Streitwert. Folgende Pauschalen werden erhoben:
Streitwert Bis 5.000,-- € Kostenpauschale 50,-- €
Streitwert 5.001,-- bis 25.000,-- € Kostenpauschale 100,-- €
Streitwert über 25.000,-- € Kostenpauschale 200,-- €
Die Pauschale ist von beiden Parteien vor Durchführung des Schlichtungstermins hälftig zu zahlen.
Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, muss bei der Geschäftsstelle ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte Informationen über die Streitparteien, den Streitgegenstand und den Streitwertenthalten. Kopien über Beweismittel sind beizulegen.
Mit dieser Schlichtungsstelle verfügt Berlin erstmals über ein effizientes Instrument, um bei Vertragsstreitigkeiten zwischen öffentlichen Auftraggebern des Landes und privaten Auftragnehmern zu vermitteln.
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