Für alle, die Rechnungen ausstellen oder erhalten und den Vorsteuerabzug geltend machen gilt seit 1.7.2004 zwingend:<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Werden die nachstehenden Kriterien nicht erfüllt, so kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug und die Anerkennung der Kosten als Betriebsausgabe verweigern. Nach einem Urteil eines Bd/Wttmbg Amtsgerichts hat der Rechnungs- empfänger auch das Recht, die Zahlung dann zu verweigern.
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, wenn dieser nicht mit
dem Rechnungsdatum übereinstimmt
- Aufschlüsselung des Nettobetrages nach Steuersätzen
- Umsatzsteuersatz bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit
- Betrag der Umsatzsteuer
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer der Lieferanten
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer.
(die 3 letztgenannten Bedingungen müssen alle Rechnungen über 100 Euro zusätzlich noch beinhalten)
Hinweis:
Die Innung, der Verein und der Staat selbst schreibt keine Rechnung für eigene Leistungen, da - meist - alles im Beitrag oder der Gebühr enthalten ist. Hier also ist eine Beitrags- und Gebührenordnung maßgebend. Soweit Steuerbehörden nachfragen, bitte an die Geschäftsstelle wenden.