Errichterliste der LKAen bundeseinheitlich

Das LKA Berlin hat beschlossen, eine Errichterliste auf der Grundlage "Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen" ab Januar 2006 einzuführen. Das LKA Brandenburg hat dies bereits 2002 getan.
Mit der Liste dieser Betriebe, die auf Antrag und Nachweis der erforderlichen Qualifikation eingetragen werden können, soll der "Normalverbraucher" durch die kriminalpollizeiliche Beratungsstelle die Frage nach dem sach- und fachgerechten Einbau zu dessen Zufriedenheit beantwortet werden können - so die Verlautbarung des LKA.
Interessenten können ab Oktober 2005 beim LKA KT 34 die Unterlagen zur Aufnahme in die Liste telefonisch unter 030/4664-973466 oder per Emali vorbeugung@polizei.berlin.de anfordern. Das erforderliche Zertifikat ist bei anerkannten Schulungsanbietern zu erwerben.
Im Bereich des Metallhandwerks ist auf Bundesebene die Schulungsstätte Northeim zu erwähnen, die Kollegen aus Kiel mit der eigens hierfür gegründeten QSN - Qualitätssicherung Nord - sowie die Berliner Innung, die ihre Lizenz vom bayrischen LKA Mitte dieses Jahres erhalten hat.  Der Inhalt der Information , die die Betriebe in einem Grundseminar wird als  Veranstaltung hier gezeigt.
Weitere Hinweise hierzu unter www.berlin.de/polizei/praevention/eigentum/einbruchschutz.html
Text der Anträge und der Richtlinie ist leider nicht im Internet für Berlin erhältlich, sondern unter den angegebenen Adressen.

Träger aber ist das LKA Bayern. Dieses informiert ausführlich auch den interessierten Betrieb.

Hier der Text der Baden-Württemberger zum sog. Pflichtenkatalog.

www.edvschmidt.de