Tarifvertragsregelungen für 2005

Ab 1.3.2005 sollen neue Regelungen zur Flexibilisierung und zum Abbau der Lohnzusatzkosten gelten.

Widerrufen kann die IG Metall bis Ende des Monats. Praphiert sind:

     

  • Abbau von Lohnzusatzkosten: Sonderzahlung und Urlaubsgeld
  • Änderung des MTV
  • Anhebung der Löhne ab 1.7.2005 in B,C+D

Einzelheiten nur für Mitglieder nachstehend:

www.edvschmidt.de