Metallhandwerk als Baunebengewerbe vom Bautarifvertrag erfasst ?

Wie bereits in vorangegangenen Ausgaben des Mitteilungsblattes dargestellt, bindet der allgemeinverbindliche Tarifvertrag der Sozialkasse für das Bauwesen alle Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes – es sei denn sie sind in der Präambel des Tarifwerks ausdrücklich als nicht betroffen erwähnt. Nunmehr teilt der Bundesverband Metall zu diesem Thema folgendes mit:
Jeden Metallbau-/Stahlbaubetrieb kann es treffen! Vom Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes werden grundsätzlich alle Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes (d.h. also auch die Metallbau-/Stahlbaubetriebe) erfasst und es besteht deshalb die Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren und damit zur Beitragszahlung an die SOKA-BAU. Die SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK).
Beitragshöhe
Der ab dem 01. Januar 2006 geltende Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in den alten Bundesländern (ohne Berlin) teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:
 Urlaubskassenverfahren:   14,70 %
 Umlage für Berufsausbildung:     2,50 %
 Umlage für die Zusatzversorgung:    2,00 %
 Gesamtbeitrag:    19,20 %
Hinzu kommt für jeden Angestellten ein monatlicher Pauschalbeitrag in Höhe von EUR 39,00.
Der ab dem 01. Januar 2006 geltende Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:
 Urlaubskassenverfahren:   14,70 %
 Umlage für Berufsausbildung:     2,50 %
 Gesamtbeitrag:    17,20 %
Der ab dem 01. Januar 2006 geltende Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in Berlin-Ost teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:
Urlaubskassenverfahren:    14,70 %
Umlage für Berufsausbildung:      1,65 %
Sozialaufwandserstattung:       7,05 %
Gesamtbeitrag:    23,40 %
Der ab dem 01. Januar 2006 geltende Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben mit Sitz in Berlin-West teilt sich auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren prozentual bezogen auf die Bruttolohnsumme wie folgt auf:
Urlaubskassenverfahren:    14,70 %
Umlage für Berufsausbildung:      1,65 %
Umlage für die Zusatzversorgung:     2,00 %
Sozialaufwandserstattung:     7,05 %
Gesamtbeitrag:    25,40 %
Besteht Anspruch auf Leistungen?
Erstattungsansprüche an die SOKA-BAU haben Betriebe, die an ihre Mitarbeiter die tariflichen Leistungen aus den Tarifverträgen der Bauwirtschaft erbringen. Es erscheint somit zumindest fraglich, ob ein Metallbau-/Stahlbaubetrieb überhaupt einen Erstattungsanspruch hat, wenn er im Betrieb die Tarifverträge im Baugewerbe im Rahmen der Urlaubsvergütung und der Berufsausbildung nicht anwendet. Jedenfalls zu bezahlen ist die Umlage für die Zusatzversorgung in Höhe von 2,00 % für die Zusatzversorgung, wobei Leistungen hieraus über Rentenbeihilfen an die Mitarbeiter fließen und selbst wenn Erstattungen zu erhalten wären, ein in der Umlage enthaltener Verwaltungskostenanteil von geschätzt ebenfalls 2,00 %. Insgesamt 4 %.
Innungsbetriebe im Metallhandwerk sind geschützt!
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren sind Metallbau- und Stahlbaubetriebe, die über ihre Mitgliedschaft in der für sie zuständigen Metall-Innung aufgrund ihrer Tätigkeit von den fachlichen Geltungsbereichen der Tarifverträge des Metallhandwerks erfasst werden.
Innungsmitgliedschaft lohnt sich!
Allein wegen der Ersparnis des Beitrags zur SOKA-BAU ist somit die Mitgliedschaft in der zuständigen Metall-Innung auch finanziell lohnend, wie nachfolgende Gegenüberstellung bei einem Beispielsbetrieb mit einer Jahresbruttolohnsumme von EUR 100.000 (= 4-5 Mitarbeiter) und einem Durchschnittsbeitrag einer Innung bei etwa gleicher Betriebsgröße beweist:
Beitrag zur SOKA-BAU: Innungsbeitrag:
EUR  19.200,00 Gesamtumlage EUR 200,00 Grundbeitrag
EUR  15.200,00 Erstattung? EUR 400,00 Zusatzbeitrag
EUR  4.000,00 Gesamt EUR 600,00 Gesamt
ERSPARNIS: EUR 3.400,00!!!
Hinweis: Betriebe, die nicht Mitglied einer Metallinnung sind und Betriebe in Innungen, die nicht Mitglied im Landesverband sind, werden gleich behandelt und veranlagt von der Sozialkasse.

 

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