27.01.2010: 2010 in wirtschaftlich düsteren Zahlen - oder erhellt ein kommender Aufschwung ? Ständig verunsichernde Meldungen lassen die Zuversichert in der Wirtschaft kaum aufkeinmen. Nun heißt es. USA und Deutschland werden wieder stark zulegen in 2010 und die Krise sei überwunden. Was kommt wirklich? - die Industrie bremst weiterhin ab. Zulieferer in Stahl melden Zuwächse.
20.01.2010: Leider nur ein halbes Jahr - und nun geschlossen: Die Schulkantine Ab August letzten Jahres fand sich ein Pächter, der zum Jahresende aber wieder aufgab. Falls in der Innungsmitgliedschaft eine Bekanntschaft besteht, die sich für den Betrieb einer Kantine interessiert: Bitte an Herrn Schramm weiterleiten.
20.01.2010: § 622 BGB - verlängerte Kündigungsfristen - findet ohne Alterseinschränkung Anwendung. Von Juristen erwartet entschied der EiGH zu § 622 BGB, daß die Klausel "berechnet ab 25. Lebensjahr" keine Anwendung findet und damit die Verlängerten Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit ohne Altereinschränkung anzuwenden ist. Im Tarifvertrag sind abweichende Fristen von § 622 BGB vereinbart. Erst Abs 2 des § 13 MTV verweist auf die länderen Fristen des § 622 BGB. Damit gelten die hier dargestellten Fristen.
18.01.2010: Warnungen vor den Folgen einer bereits seit 2009 spürbaren Kneditverknappung mehren sich. Das Gespenst einer zweiten Rezessionswelle wegen zu hoch gesteckten Vorraussetzungen einer Kreditvergabe mehren sich. An sich sollte Basel 2 für ein Konzept sorgen wonach unter gleichen Bedingungen Kredite vergeben werden sollten und die Besicherung der Kredite in den Vordergrund rücken sollte. In der Folge sollten Kredite mit höherem Risiko teurer werden und geringerem billiger. Gleichzeitig aber wurde die Vergabe ohne Besicherung erschwert. Folge insgesamt: In der Baubranche - mit hohem Risiko - geht ohne eigene Mittel - Besicherung - nichts mehr. Das führt zur Rezession.
05.01.2010: Jetzt in der Bauregelliste A: Regelwerk für tragende Stahlbauteile. Weitere Einzelheiten hier, auf der Seite des Verbandes der Feuerverzinkerer.
04.01.2010: unveränderter Zinssatz bei Verzugsansprüchen. Zwei Mal im Jahr wird der Basiszinssatz, der Grundlage für die Verzugszinsen darstellt, neu berechnet. Zum 1.1.2010 blieb er bei der letzten Festlegung von 0,12 % bestehen. Bedeutet 5,12 % vom privaten Kunden und 8,12 % Verzugszinsen vom Unternehmer. Weiteres...