TV Metall schützt vor Umlageverfahren von Bauhaupt

Der allgemeinverbindliche TV der Sozialkasse im Baugewerbe (SoKa Bau) umfaßt das gesamte Bau- und baunebengewerbe aus Industrie und Handwerk, es sei denn daß Berufsgruppen ausgenommen sind. So entschied das BAG 2004.

Jetzt Februar 2006 ist der TV SoKa Bau neu gefaßt worden und das Metallhandwerk ist insoweit berücksichtigt, als alle unsere Betriebe nicht veranlagt werden - und dass wäre dann 4 Jahre rückwärts bei 19,4 % Umlage - wenn ein Metalltarifvertrag 2003 bestanden hat unter den der Betrieb fällt - ist der Fall in Berlin-Brandenburg - und es sich um keinen reinen Montagebetrieb handelt.

Die Umlage der SoKa Bau schließt sich an deren allgemeines Tarifvertragssystem an, wonach im Winter kündigungen mit Fortsetzungszusage möglich ist und daher eine Umlage für Schlechtwetter, urlaub, Ausbildung u.a. im Wege der Zwangsumlage von den Betrieben eingefordert wird.

www.edvschmidt.de