Angestellte ab 2008 in neuem EntgeltTV

Bis spätestens 1.5.2008 müssen alle Betriebe des Metallhandwerks mit allen Mitarbeitern - gleich ob Angestellte oder Arbeiter - einen neuen (schriftlichen) Arbeitsvertrag schließen. Der neue Vertrag basiert dann auf der nun neuen Systematik einer Eingruppierung anhand neuer Kriterien. Es wird möglich sein, herabzustufen, falls keine erforderte Arbeitsbereitschaft besteht und heraufzustufen, wenn erwünschte Qualifizierung erreicht wird (Schulung).

Kurze Verjährung und kurze Kündigungsfristen, wie bei den Arbeitern bisher, wird nun auch bei den Angestellten in den Metallhandwerksbetrieben möglich sein - allerdings ist das meist übliche 13. Monatsgehalt nun in "Urlaubsgeld" + " "Sonderzahlung" zu überführen. Dies und denkbare Streite über die Eingruppierung ist ebenfalls im neuen TV geregelt. Einen Rechtsstreit kann es nicht geben, so daß die Hilfe der Gerichte zu "befürchten" ist.

Auch die Entgelte wurden angefaßt:
Die Summe aus Sonderzahlung und Urlaubsgeld konnte in den letzten Jahren "abgekauft" werden mit
2004 - 1.000,-- €
2005 - 900,-- €
2006 - 900,-- € und nun
2007 - 1.100,-- €
2008 - 1.300,-- €
2009 - 1.600,-- € und ab
2010 wieder wie früher mit voller Sonderzahlung und Urlaubsgeld.

Weiter gibt es eine Einmalzahlung
am 1.7.2007 von 100,-- € und
am 1.7.2008 von 200,-- € und
ab 1.1.2009 eine Anpassung an das - dann moanatliche - Entgelt von 17,-- €/Mo in Zone A und 32,-- € in den Zonen B-D.

Folge: Erstmals wieder ab 1.1.2010 wird eine Änderung der Entgelte für das Metallhandwerk in Berlin.Brandenburg denkbar sein. Eine lange Zeit der Kalkulationssicherheit und geringer Steigerung.

Hinweis:

Die Texte der Verträge und die neuen Tabellen sind - nur für Mitglieder - im dort "versteckten" Teil herunterladbar.

www.edvschmidt.de