Schwarzarbeit soll Straftat werden

Meldung Herbst 2003

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit als Form der Wirtschaftskriminalität wird nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 2. 7. 2003 künftig durch den Zoll erfolgen. Mit einem umfassenden Maßnahmen- und Gesetzgebungspaket soll die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf eine neue Grundlage gestellt werden. Schwarzarbeit wird künftig als Straftat verfolgt. Die Verfolgungszuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird von der Bundesanstalt für Arbeit auf den Zoll übertragen. Auch die Zusammenarbeit mit den für die Steuerfahndung zuständigen Länderfinanzbehörden soll erheblich ausgebaut werden. Dabei wird der Zoll auch Aufgaben aus der Steuerkontrolle übernehmen. Durch ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen klare Regelungen der Prüfungs- und Kontrollrechte des Zolls sowie massive Strafandrohungen für Schwarzarbeiter, Auftraggeber und alle, die Schwarzarbeit begünstigen, geschaffen werden. Das Gesetz soll Mitte 2004 in Kraft treten.

Meldung Winter 2003/04

Nach neuesten Nachrichten ist die erste Lesung für den 18.2.2004 geplant. Hier der Text als pdf-Datei.

Meldung Februar 2004

Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Neue Strukturen im Kampf gegen Schwarzarbeit. Sind seit dem ersten Januar 2004 in Köln geschaffen. Seit dem nahm die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" den Dienst auf; eine Einrichtung des Zolls. Sie ersetzt einen Fachbereich, der mit dem Zungenbrecher BillBZ bezeichnet war (Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung). Aber nicht nur der Name ist neu, sondern, dass die Verfolgung dieser Vergehen künftig bei der Zollverwaltung gebündelt wird. Bisher teilten sich Arbeitsämter und Zoll diese Aufgabe.

Die neue Behörde wird bundesweit die Verfolgung der Schwarzarbeit koordinieren. Das bedeutet die Abstimmung etwa mit Krankenkassen und Trägern der Sozialversicherung, aber auch die Leitung von Kontrollen vor Ort. So soll es verstärkt und rund um die Uhr Stichproben der bundesweit rund 7.000 Ermittler geben. Derzeit laut Graf besonders interessante Branchen: Gastronomie, Reinigungen, Taxi- und Busverkehr.

Noch im Beschlussverfahren befindet sich eine Gesetzesänderung hierzu, die hinsichtlich der Kriminalisierung bei Beschäftigung von Haushaltshilfen Schlagzeilen gemacht hat. Diese Änderung nun stattet die Zollverwaltung mit zusätzlichen Prüfrechten aus und soll die Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung verbessern. Ferner schafft sie neue Straftatbestände, um der Bevölkerung den Unrechtsgehalt von Schwarzarbeit vor Augen zu führen.

Zuständig für Ermittlungen gegen Schwarzarbeit am Bau sind.

- in Berlin: Hauptzollamt 030/5555-83100

- in Berlin: Senatverwaltung 030/90227-2234

- in Frankfurt/O: 0335/563-1215

- in Potsdam: 0331/2308200 (Haller)

- in Neuruppin: 03391/401570

- in Cottbus: 0355/8769-260 (Siepert)

- in Schwedt: 03322/4397-21 (Stracke)

 

www.edvschmidt.de