Antidiskriminierungsgesetz - geht dies den Mittelstand etwas an ?
Das Gesetz soll alle Arten von Benachteiligung verhindern - etwa aus Gründen der Abstammung, der Weltanschauung, des Alters, wegen Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Es wird hier eine Europäische Richtline umgesetzt und sie regelt im ersten Anschein Selbstverständliches - tatsächlich muß z.B. in Zukunft der Bäckermeister beweisen, welche Maßnahmen er gegen Belästigung von Kunden gegenüber seiner Verkäuferin getroffen hat, sonst droht Schadensersatzpflicht gemessen an seinem Einkommen. Weiter muß der Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen nicht nur nachweisen, daß er dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen oder persönlichen Gründen gekündigt hat sondern er muß negativ beweisen, daß er nicht wegen der Hautfarbe oder des Geschlechts gekündigt hat, wenn dies behauptet wird - denn die beanstandete Maßnahme ist neben einem zu zahlenden Schadensersatz ebenfalls zurückzunehmen. Aus diem Grund ist die Opposition bemüht, die Regelungen überarbeiten zu lassen.
Neu:
Dies sieht auch ein Teil der Regierung ein.