Leider wurde folgende Meldung veröffentlicht:
"Der Meisterbrief soll für Gründer von Handwerksbetrieben künftig nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein."
Einschränkend heißt es weiter:
"Sie müssen aber einen Meister beschäftigen."
Der ZDH verzichte auf Inhaberprinzip. Dies stimmt so natürlich nicht. Richtig ist, daß es zukünftig auch für Personenunternehmen möglich sein soll, was Kapitalgesellschaften wie GmbHs schon lange erlaubt ist.
Bisher muss der Inhaber eines Betriebes selbst den Meisterbrief besitzen - ausgenommen in GmbHs. Bei den sog. Kapitalgesellschaften reichte es, wenn ein Betriebsleiter Handwerksmeister ist. Künftig soll es nun genügen, wenn der Eigentümer einer Personengesellschaft oder schlicht der Einzelinhaber einen Meister beschäftigt. Gleichwohl geht das Handwerk aber von der "Unersetzbarkeit" der Meisterprüfung aus. Der Meisterbrief ist Garant für Qualität und Ausbildungsbefähigung.
Der Bundeswirtschaftsminister Clement (SPD) strebt eine Lockerung der Handwerksordnung an, um Existenzgründungen zu erleichtern, will aber auch den Meisterbrief erhalten.