Absenkung um 0,9 % ab 1.7.2005

.... aber nur für die Arbeitgeber.

Ab 1.7.2005 soll sich einiges in der Krankenversicherung ändern:

Statt der Herausnahme des Zahnersatzes aus der Krankenversicherung und statt der Möglichkeit sich insoweit privat zu versichern, alles zum 1.1.2005, soll dies nun nicht geschehen - abgeschlossene Verträge mit der privaten Versicherung haben bis zum 31.12.2004 bzw. 30.11.2004 ein Sonderkündigungsrecht. Wer es nicht nutzt, voreilig geschlossenene Verträge - nun ohne Sinn - zu kündigen, muß dennoch ab 1.1.2005 zahlen !

Was aber soll ab 1.7.2005 gelten?

Alle Beiträge werden per Gesetz (statt Beschluß der Selbstverwaltung) am 1.7.2005 zwangsabgesenkt. Dies kann sich jede Kasse leisten, denn gleichzeitig wird der Beitrag nur für die Arbeitnehmer um 0,9 % angehoben. Damit ist das paritätische System gleicher Lasten für Arbeitgeber und -nehmer beendet.

Konkret heißt dies z.B. bei der IKK Brandenburg und Berlin - sollte der Beitrag am 30.6.2004 noch bei 14,5 % und nicht niedriger liegen - daß ersteinmal auf 13, 6 %-Punkte abgesenkt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Hälfte - also 6,8 %-Punkte. Hierauf aber werden die genannten 0,9 %-Punkte auf der Arbeitnehmerseite zugeschlagen. Dann sind es 7,7 %-Punkte für den Arbeitnehmer und 6,8 %-Punkte für den Arbeitgeber. Die Kassen "leiden" darunter nicht, denn es verbleibt für sie bei dem alten Beitrag 14,5 %-Punkte als Summe.

Der Zahnersatz bleibt dafür weiter eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Neu ist hier der befundorientierte Festpreiszuschuß. Also wird die Verhandlung des Artzes mit dem Patienten über das, was der Zahnarzt zusätzlich abrechnen will, beibehalten - allerdings geht es nicht mehr darum, was abrechenbar ist, sondern wieviel Leistung zusätzlich der Patient möchte. Beratung erhält der Patient hierfür von der Kasse - also mehr Service. Aber auch hier gilt: nie etwas sofort unterschreiben. Die Kasse kennt Alternativen und beurteilt die Notwendigkeit der Zusatzleistungen - auch die Höhe der Abrechnung ? Das wird sie wohl nicht dürfen.

Sie Summe von 0,9 Beitragspunkten ergibt sich aus 0,4 % für den Zahnersatz und 0,5 % für die Krankengeldvesicherung für die Entgeltfortzahlung von der 7. Woche bis zur 78. Woche einer Krankheit, denn die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber - so daß die Umlagen u1 und u2 bleiben. Zukünftige Änderungen bei Krankengeld und Zahnersatz treffen nun nur noch die Arbeitnehmer. Der Weg der gänzlichen Übertragung der Krankheitskosten auf den Arbeitnehmer ist eröffnet.

Hinweis:

Die Regelung in dieser Form befindet sich in den Ausschüssen des Bundesrates (11.11.2004).

Bereits privatrechtlich geschlossene Zahnzusatzversicherungen müssen jetzt gekündigt werden, sonst werden diese ab 1.1.2005 ohne Sinn beitragspflichtig.

www.edvschmidt.de