Eckpunkte der Regierungserklärung:
Regelungen als Ansätze und nicht als Gesetze sind von der Regierungserklärung zu erwarten - so war es auch hier. Am Ende meinte der Kanzler, die Verbände sollen erst einmal werten und nicht sofort meckern. Folgende Handlungsfelder sollen besetzt und demnächst in neue Gesetze geformt werden.
Ausbildungsplatzabgabe
Nehmen die Betriebe ihre Aufgabe der Ausbildung nicht ernst, wird der Kanzler ein Gesetz schaffen, das ähnlich dem Schwerbehindertengesetz eine Fehlabgabe einführt für jeden nichtbesetzten Ausbildungsplatz - genaues ist nicht dargestellt worden.
Betriebliche Bündnisse
Die Tarifparteien sind aufgefordert, selbst für Öffnungen in den Tarifverträgen zu sorgen, um den Betrieben größere Flexibilität zu geben. Hier sollen in Betrieben individuelle Vereinbarungen zur Standortsicherung und Arbeitsplatzsicherung möglich werden. Dies übrigens sieht der Tarifvertrag im Berlin-Brandenburger Metallhandwerk bereits vor.
Meisterprivileg
Jeder Betrieb, der 5 Jahre erfolgreich am Markt war, soll ausbilden dürfen - auch im Handwerk? Weiter soll auch der Zugang zum Beruf - hier ist der Meisterbrief grundsätzlich erforderlich - erleichtert werden. Nach 10 Jahren Gesellenbrief soll der Geselle einen Rechtsanspruch bekommen, sich selbständig zu machen - auch ohne Prüfung.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld, das derzeit für Ältere bis zu 32 Monate bezahlt wird, soll auf 18 Monate für bis 55.Jährige und auf 18 Monate für die über 55 Jährigen gekürzt werden. Übergangsregelungen sind wahrscheinlich. Die Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit werden auf zwei bis drei Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Arbeitslosenhilfe
Die Arbeitslosenhilfe soll mit der Sozialhilfe zusammengeführt werden. Die finanzielle Kürzung, die zu Einsparungen von drei bis fünf Milliarden Euro führen soll, erhöht den Druck auf die Betroffenen, eine Arbeit anzunehmen.
Kündigungsschutz
Für Kleinbetriebe sind Sonderregelungen geplant. So sollen Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten in unbegrenzter Zahl Arbeitskräfte befristet oder in Zeitarbeit einstellen können, ohne dass - wie heute - der Kündigungsschutz für alle ausgelöst wird. Bei betriebsbedingten Kündigungen soll es Änderungen bei der Sozialauswahl geben. Diese soll auf wenige Merkmale beschränkt werden - eine solche Regelung gab es schon einmal unter der CDU. Ziel jetzt: Leistungsträger besser im Betrieb halten zu können. Gedacht ist auch daran, durch eine Abfindungsregelung langwierige Prozesse vor Arbeitsgerichten zu vermeiden. Dies könnte aber umgekehrt die Abfindung erhöhen gegenüber heute und damit die Kündigung erschweren. Auch soll sich der Arbeitnehmer aussuchen können, ob er eine Abfindung will bei Kündigung oder seinen Arbeitsplatz zurück erklagen will.
Kreditprogramm
Ein zinsverbilligtes Kreditprogramm mit einem Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro könnte die Ankurbelung der Konjunktur unterstützen: Jeweils die Hälfte davon ist für Bauwirtschaft und Kommunen im Gespräch. Geplant sind Investitionsbeihilfen von etwa 500 Millionen Euro. Mit diesem Betrag würde der Bund Zinsverbilligungen für Kredite im Gesamtbetrag von etwa 15 Milliarden Euro ermöglichen. Die Kommunen sollen diese zum Ausbau ihrer Infrastruktur oder die Wohnungsgesellschaften für die Sanierung ihrer Altbauten aufnehmen dürfen - also Aufträge dem Handwerk erteilen.
Krankenkassenbeiträge
Die Krankenkassenbeiträge sollen von heute im Durchschnitt 14,3 auf unter 13 Prozent sinken. Dafür müssen Kassenleistungen in Höhe von 13 bis 15 Milliarden Euro privat bezahlt, über Steuern finanziert oder gestrichen werden. Zahnersatz soll aber anteilige Kassenleistung bleiben.
Sterbe- oder Mutterschaftsgeld
Versicherungsfremde Leistungen wie Sterbe- oder Mutterschaftsgeld sollen nicht mehr über Krankenkassenbeiträge, sondern über Steuern finanziert werden. Die Regelungen zu u1 und u2 - Umlagesystem der Arbeitgeber - bleibt unberührt.
Krankengeld
Das Krankengeld soll gekürzt werden. Im Gespräch ist, es am Durchschnittseinkommen zu bemessen und die Bezugsdauer zu verkürzen - bisher teilweise Satzungsrecht der Kassen. Derzeit beträgt das Krankengeld höchstens 90 Prozent des letzten Nettolohns.
Unfallversicherung
Für Unfälle bei Sport und in der Freizeit sollen Versicherte eine Zusatzpolice - wahrscheinlich bei ihrer regulären Krankenkasse - abschließen müssen. Der Beitrag wird auf 12 bis 20 Euro monatlich beziffert. Im Gegenzug werden diese Unfälle aus dem regulären Kassenkatalog genommen. Dies soll die Kassen um zehn Milliarden Euro entlasten und so den Beitragssatz um einen Prozentpunkt senken.
Riester-Rente
Die zusätzliche Riester-Rente könnte zur Pflicht werden, falls die Arbeitnehmer sie nicht freiwillig auf breiter Front abschließen.
Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung wird wie bei der Rente auf die Rürup-Kommission, die bis Herbst Vorschläge vorlegen soll, verwiesen.
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