SoKaBau – Metalltarifvertrag schützt vor zusätzlichen Kosten
BAG Entscheidung 13.Mai 2004
Bisher galt, der Tarifvertrag des Metallhandwerks in Berlin-Brandenburg schützte wegen seiner Spezialität alle Mitglieder der Innungen im Metallhandwerk vor den Kosten, die sich aus der Sozialkasse des Bauhandwerks – richtig: Zusatzversorgungskasse der Baugewerke VvaG – ergeben. Das Metallhandwerk - das seinerseits zum Baunebengewerbe gehört – wäre ohne Tarifvertrag durch die rechtliche Erstreckung der Wirkung des BauTV durch „Allgemeinverbindlichkeit“ unterworfen. Dieser BauTV zur SoKa ist dadurch für ganz Deutschland gültig. Das bedeutet nach dem Inhalt der fachlichen Erstreckung, daß er alle Bau- und Baunebengewerke mitumfaßt - soweit er dies nicht ausdrücklich als ausgeschlossen aufzählt. Zu dieser Aufzählung gehören die Elektrohandwerke und die Sanitärhandwerke - nicht aber das Metallhandwerk. Für diesen text hat er auf Bundesebene diese Allgemeinverbindlichkeit schon vor Jahren bekommen.
Bisher entschieden hierzu alle Arbeitsgerichte, wegen der Spezialität eines bestehenden Tarifvertrages für ein bestimmtes Handwerk, daß eben dieser spezielle vorrangig gelte und er verdränge den "allgemeinen" Tarifvertrag der SoKaBau, der das gesamte Bau- und Baunebengewerbe betrifft. Hiervon geht das Bundesarbeitsgericht nun ab. Es sagt sinngemäß: Wenn ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich sein soll, dann muß er aus sich heraus gelten und das ausschließen, was ausgeschlossen werden soll - ohne Interpretation. Wer nicht ausdrücklich erwähnt ist bei den ausgeschlossenen Gewerken, für den gilt der TV SoKaBau - im Zweifel beide, der spezielle und der allgemeine.
Zur Zeit beraten die Spitzenverbände Metall (BVM) und Bau (ZDB) über die neue rechtliche Lage und versuchen das für das Metallhandwerk unerwünschte Ergebnis zu begradigen. Ergebnis am 19.10.2004: ZDB und Bauindustrie signalisieren Bereitschaft zur Änderung des Textes - also zur Benennung des Metallhandwerks in der Liste der ausgenommenen Gewerke - aber noch ist dies nicht allgemeinverbindlich und endgültig.
Neben der Zusatzversorgungskasse (ZVK-Bau) gibt es noch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK). Sinn dieser Kassen ist eine Mobilität der Mitarbeiter zu unterstützen und die Winterpause zu überbrücken, so dass jeder Bauarbeiter von neutraler Stelle statt von wechselnden Arbeitgebern Tarif- und Sozialleistungen erhält.
Alle Nichtmitglieder von Innungen im Metallhandwerk werden zukünftig verstärkt Schwierigkeiten haben, sich dem Zugriff zu entziehen.

 

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