2011 - Stand der Steuerpflicht

Grundsätzlich sind die Einnahmen aus einem Ferienjob steuerpflichtig. Steuern müssen aber erst gezahlt werden, wenn die steuerpflichtigen Gesamteinnahmen den Grundfreibetrag von 7.664 € im Jahr übersteigen. Wenn der Ferienjob auf Steuerkarte ausgeübt wird, führt der Arbeitgeber die Steuern zunächst an das Finanzamt ab. Die Abzüge werden dann zurück erstattet, wenn der Jugendliche eine Einkommenssteuererklärung macht. Erfolgt die Beschäftigung während des Ferienjobs als Mini-Job (400-€-Job), so zahlt der Arbeitgeber pauschal 30% Steuern.

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