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Neuauflage 2004, Stand 11.12.2003
Im Wege der Zusammenarbeit zwischen der IG Metall und des Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg wurde eine textliche Aufarbeitung und Zusammenfassung für alle Tarifgebiete in den Bundesländern Berlin und Brandenburg erstellt, die der weiteren Arbeit der Betriebe und Mitarbeiter sowie der Behörden und Gerichte dienen soll. Dies ist die vierte Auflage, die erste erschien mit Stand 21.7.2000, die zweite mit Stand 6.7.2001. Die dritte Auflage wurde nicht gedruckt, sondern war nur im Internet herunterladbar erhältlich - diese Auflage ebenso.
Es war und ist beim Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die bis zum Jahre 2000 als Loseblattseiten veröffentlichten Texte mit gebundenen Ausgaben abzulösen. Seit dem werden die Texte bei Änderungen für etwa 2 Jahre mit Ergänzungsblättern versehen und danach dann neu gedruckt. Darüber hinaus sollten die Texte ins Internet gestellt werden - allerdings abfragbar nur für Mitglieder.
Der am 21.7.2000 veröffentlichte Text ist von der IG Metall gegengeprüft und für richtig befunden worden.
Neu ab 2003 war ein tarifvertrag zur Umwandlung bestimmter Lohnanteile für die Pensionskasse bzw. dem Riester-Modell.
Neu ab 1.1.2004 war die Änderung des TV zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen mit dem Pauschalbetrag von einmalig 1.000,-- € statt Urlaubsgeld und Sonderzahlungen - sowie neuen Lohntabellen.
Änderung ab 2005 stehen derzeit noch aus.
Berlin, den 10.12.2004
INHALT
1. Manteltarifvertrag nebst Flexibilisierung und Monatsentgelt und anderen Anlagen
2. Tarifvertrag zur Vermeidung von Kurzarbeit (Arbeitnehmerüberlassung und 32 Stundenwoche ohne Lohnausgleich, Sonderregelung 2004)
3. Lohntarifvertrag (mit Eingruppierungsdefinitionen)
4. Lohntabellen
5. Urlaubstarifvertrag
6. Tarifvertrag über Sonderzahlungen
7. Tarifvertrag für Lehrlinge (Auszubildende)
8. Entgelttabellen für Lehrlinge
9. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen
10. Montagetarifvertrag
11. Tabellen für die Wegezeitvergütung
12. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MANTELTARIFVERTRAG
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 3 Aussetzen, Vor- und Nacharbeit
§ 4 Mehrarbeit, Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit
§ 5 Zuschläge
§ 6 Kurzarbeit
Auszug aus dem Gesamttext des TV
für die Bundesländer Berlin und Brandenburg
Neuauflage 2004, Stand 11.12.2003
Im Wege der Zusammenarbeit zwischen der IG Metall und des Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg wurde eine textliche Aufarbeitung und Zusammenfassung für alle Tarifgebiete in den Bundesländern Berlin und Brandenburg erstellt, die der weiteren Arbeit der Betriebe und Mitarbeiter sowie der Behörden und Gerichte dienen soll. Dies ist die vierte Auflage, die erste erschien mit Stand 21.7.2000, die zweite mit Stand 6.7.2001. Die dritte Auflage wurde nicht gedruckt, sondern war nur im Internet herunterladbar erhältlich - diese Auflage ebenso.
Es war und ist beim Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg beabsichtigt, die bis zum Jahre 2000 als Loseblattseiten veröffentlichten Texte mit gebundenen Ausgaben abzulösen. Seit dem werden die Texte bei Änderungen für etwa 2 Jahre mit Ergänzungsblättern ergänzt und danach dann neu gedruckt. Darüber hinaus sollten die Texte ins Internet gestellt werden- allerdings abfragbar nur für Mitglieder. Dies erwies sich als schwierig.
Der am 21.7.2000 veröffentlichte Text ist von der IG Metall gegengeprüft und für richtig befunden worden.
Neu ab 1.12004 ist die Änderung des TV zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen mit dem Pauschalbetrag von einmalig 1.000,-- € statt Urlaubsgeld und Sonderzahlungen - sowie neuen Lohntabellen.
Berlin, den 11.12.2004
INHALT
1. Manteltarifvertrag nebst Flexibilisierung und Monatsentgelt und anderen Anlagen
2. Tarifvertrag zur Vermeidung von Kurzarbeit (Arbeitnehmerüberlassung und 32 Stundenwoche ohne Lohnausgleich, Sonderregelung 2004)
3. Lohntarifvertrag (mit Eingruppierungsdefinitionen)
4. Lohntabellen
5. Urlaubstarifvertrag
6. Tarifvertrag über Sonderzahlungen
7. Tarifvertrag für Lehrlinge (Auszubildende)
8. Entgelttabellen für Lehrlinge
9. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen
10. Montagetarifvertrag
11. Tabellen für die Wegezeitvergütung
12. Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MANTELTARIFVERTRAG
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 3 Aussetzen, Vor- und Nacharbeit
§ 4 Mehrarbeit, Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit
§ 5 Zuschläge
§ 6 Kurzarbeit
§ 7 Entlohnung
§ 8 Zeitlohnarbeit
§ 9 Leistungslohnarbeit
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Arbeitsausfall, Arbeitszeitversäumnis
§ 12 Berechnung des Entgeltes für die Lohnfortzahlung im Krankeitsfalle
§ 13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 14 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
§ 15 Sonstige Bestimmungen
§ 16 Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
§ 17 Tarifschiedsgericht
§ 18 Tarifliche Gütestelle
§ 19 Schlußbestimmungen
§ 20 Geltungsdauer
Anlage 1: Arbeitszeitflexibilisierung
Anlage 2: Monatsentgelt bei Arbeitsflexibilisierung
Anlage 3: Tabelle zur Festlegung der Arbeitszeit - entfallen
Anlage 4: "Härtefallregelung"
Anlage 5: Gemeinsame Erklärungen der Tarifparteien
Anlage 6: Übersicht Kündigungsfristen
MANTELTARIFVERTRAG
Zwischen der
Innung für Metall? und Kunststofftechnik Berlin,
und der
Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Berlin
wird nachstehender Manteltarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt: 1. räumlich: (Geändert aufgrund des Verhandlungsergebnisses vom 31.10.1997) Innerhalb der Länder Berlin und Brandenburg. Im folgenden getrennt nach den nachstehend definierten Tarifgebieten A bis D. Tarifgebiet A: das Bundesland Berlin mit dem Stadtbezirken des ehemaligen Westteils der Stadt Berlin einschließlich des Ortsteiles Weststaaken. Tarifgebiet B: das Bundesland Berlin mit dem Stadtbezirken des ehemaligen Ostteils der Stadt Berlin Tarifgebiet C: das Bundesland Brandenburg innerhalb des sogenannten Ber-liner Rings der BAB sowie die Städte und Gemeinden Ludwigs-felde, Königs Wusterhausen, Strausberg, Bernau, Oranienburg und Nauen Tarifgebiet D: der übrige Teil des Bundeslandes Brandenburg 2. fachlich: (Geändert aufgrund Beitritts der Innung für Metall und Kunststofftechnik Berlin zum Landesinnungsverband Metall Brandenburg zum 1.1.1998) Für alle Betriebe und Nebenbetriebe die Mitglieder des Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburgs bzw. in den angeschlossenen Innungen Mitglieder sind. 3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer, die eine arbeiterrentenversi-cherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Er gilt nicht für Lehrlinge (Auszubildende). Aufzählung der Handwerke (nicht abschließend:) (Geändert aufgrund Änderung der Anlage zur Handwerksordnung zum 01.04.1998) Das Metallbauer-, Feinwerkmechanikerhandwerk und dem Bereich des Metall-formers- und Gießers- des Metall- und Glockengießershandwerks in den Bundes-ländern Berlin und Brandenburg