28.01.2005: Erinnerung - Rechnungslegungs- und <zeige t523-4> -aufbewahrungspflicht </zeige>.

27.01.2005: Förderfibel Land Berlin 2040/2005

25.01.2005: VersammlungsstättenVO -  Geländer und Umwehrungen 1,10 m minimum.

25.01.2005: Stets Abfindung statt Kündigungsschutz - ohne Arbeitsgericht.

25.01.2005: Ausbildungsreife statt Abgaben als Ausbildungspakt 2005.

21.01.2005: Antidiskriminierungsgesetz - Weitere <zeige t523-3> Belastung </zeige> des Mittelstandes - Information.

19.01.2005: Neuer Arbeitsvertragsvordruck - nur für Mitglieder.

18.01.2005: weiter steigende Stahlpreise - jetzt auch Ölpreise.

16.01.2005: Mitbestimmung unter Druck per EU-Richtlinie.

13.01.2005: <zeige t523-2> Widerruf </zeige> von Zulagen im Arbeitsvertrag

12.01.2005: Änderung der Bauregelliste ab 2005.

12.01.2005: Änderungen bei der Edelstahlzulassung.

12.01.2005: Basiszinssatz seit 1.1.2005: 1,21 %.

11.01.2005: Immer wieder <zeige t523-1> falsch </zeige> : Gemeinsames Testament.

11.01.2005: Weiter steigende Ausbildungszahlen in Berlin.

10.01.2005: Neue Gesetze 2005.

10.01.2005: Verspätete Arbeitslosmeldung nicht zu Lasten des Arbeitgebers.

10.01.2005: Alle Landesbauordnungen on-line.

weiter im Dezember

<fahnentexte>

<fahne t523-1> Achtung: Immer wieder falsch gemacht: Gemeinsames Testament der Eheleute bindet den hinterbliebenen Ehepartner bis zu dessen Tod: Daher keine Änderung der oder des Erben durch den hinterbliebenen Ehepartner (z.B. bei neuer Ehe) möglich - wohl aber ist im Text die Befreiung für den hinterbleibenen Ehepartners wichtig, daß er von der Pflicht befreit ist, das Erbe (dem Umfang nach) für den Nacherben zu erhalten - er soll vielmehr für sich selbst frei verfügen dürfen ... nur nicht über die Person des Nacherben. Berliner Testament </fahne t523-1>

<fahne t523-2> Arbeitsvertragliche Widerrufsvorbehalte von z.B. Zulagen sind seit der Schuldrechtsreform 2002 unwirksam, wenn nicht im Arbeitsvertrag die Fälle genau bezeichnet sind, wann widerrufen werden sollen kann. </fahne t523-2>

<fahne t523-3> Europäische Richtline wird umgesetzt und regelt im ersten Anschein selbstverständliches - tatsächlich muß z.B. in Zukunft der Bäckermeister beweisen, welche Maßnahmen er gegen Belästigung von Kunden gegenüber seiner Verkäuferin getroffen hat, sonst droht Schadensersatzpflicht gemessen an seinem Einkommen. </fahne t523-3>

<fahne t523-4> Bereits seit 1.8.2004 Pflicht des Unternehmers/Aufragnehmers: Binnen 6 Monaten ist Rechnung zu legen und der Auftraggeber ist zu belehren, daß er 2 Jahre die Rechnung aufbewahren muß - sonst Bußgeld u.U. Verfahren wegen Schwarzarbeit </fahne t523-4>

</fahnentexte>

 

 

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