Kleinunternehmer werden künftig durch vereinfachte Vorschriften von Buchführungspflichten entlastet. Das sieht der Vermittlungskompromiss zum Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen vor, dem der Bundestag jetzt einhellig zustimmte. Danach gibt es eine Pflicht zur Buchführung nur für Betriebe mit mehr als 350.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 30.000 Euro Gewinn.

Die unionsgeführte Mehrheit im Bundesrat erreichte, dass die Gewinne von Kleinunternehmen und Existenzgründern nicht - wie von der Regierung geplant - durch eine Betriebskostenpauschale ermittelt werden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2004 und das Vorziehen der dritten Steuerreformstufe von 2005 auf 2004 beschlossen. Gleichzeitig ermächtigte das Kabinett Bundesfinanzminister Eichel zu einer höheren Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr, um die Einnahmeverluste durch die vorgezogene Steuerentlastung ausgleichen zu können.

 

Für den Einzelnen bedeutet das:

     

  • Einschnitte bei der Besoldung und Pensionen im öffentlichen Dienst
  • Abbau der Eigenheimzulage bei Stärkung der zielgerichteten Förderung des Städtebaus
  • Kürzungen bei Pendlern
  • Einsparungen bei der Kohle
  • Einsparungen in der Landwirtschaft.

Der Eingangssteuersatz sinkt im kommenden Jahr auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent. Das Vorziehen der Steuerreform verringert die Steuereinnahmen um insgesamt 15,5 Milliarden Euro, davon sieben Milliarden weniger für den Bund.

 

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