Im Zuge von Hartz IV - der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II - soll jedem Arbeitsfähigen ein Job angeboten werden. Dies soll - mit Zuschlag von einem bis zwei EURO pro Stunde (in Berlin 1,5 €/h) - auf soziale oder Jobs mit allgemeinem Interesse beschränkt sein. Wo endet das allgemeine nicht kommerzielle Interesse des Staates ?
Spätestens da, wo bestehende Jobs wegen Nichtbeauftragung eines Betriebes gestrichen werden müssen - also wiederum zu Entlassungen führt.
Hier sollen nun bezirkliche Gremien geschaffen werden, die ab April 2005 zu solchen Jobs angehört werden sollen - Genehmigung ist nicht erforderlich. An sich nichteinmal eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einer Kammer. In den bezirklichen Gremien sind die Unternehmerverbände - also auch Ihre Metallinnung- die IHK und die Handwerkskammer Berlin - vertreten. Es besteht hierzu eine gemeinsame Erklärung , die Grundlage in Berlin ist.
Ähnliche Strukturen schaffen auch einige Kreise in Brandenburg - aber weitaus nicht alle. Gezwungen nach dem Gesetz ist die Kommune nicht - sie kann "frei" entscheiden.
Die Realität sieht zur Zeit daher ganz anders aus, denn noch richtet sich niemand nach dieser "gemeinsamen Erklärung" - eben auch nicht in Berlin. Dafür sind bereits 7.000 Jobs verteilt - ohne das jemand gefragt wurde. Grund dafür ist, daß es zwar diese beschriebene Vereinbarung gibt, aber eben keine Vorschriften des Gesetzgebers, die Kontrolle mit Befugnissen vorschreiben.
Folgende Fälle sind bekannt geworden: Es wird der Begriff "arbeitsfähig" im Gesetzestext zur Einführung der Ein-EUR-Jobs dahin interpretiert, daß ein alkoholabhängiger Rollstuhlfahrer mit Pflegestufe 2 als arbeitsfähig angesehen wird. Warum das? Nun im bekannt gewordenen Fall erhielt er mangels Vorversicherung kein Pflegegeld und ist potentiell - so auch die Gesetzeslage - 3 Stunden pro Tag in der Lage einfachste Tätigkeiten auszuüben. Ist die Einstufung als arbeitsfähig sinnlos ? Nein, denn er ist dadurch kein Sozialfall mehr, sondern durch die Einstufung krankenversichert und ALG2-Empfänger statt Sozialhilfeempfänger. Das Land Berlin rechnet seinen Haushalt mit 90 % weniger Ausgaben für Sozialhilfe. Zahlen sollen dies also überwiegend die Arbeitsagenturen - also nicht mehr die Kommune und das war der Sinn.
Weitere Fälle auch in der Psychatrie einsitzender Kranker sind den Krankenkassen bekannt, denn die sollen ebenfalls nun zahlen.