Schon im Jahre 2001 schloß der Bundesverband Metall für das Metallhandwerk einen Rahmenvertrag mit der Signal-Iduna:
Die Metaller-Rente als Pensionsfond des Metallhandwerks:
Sinn ist es, in Folge der Gesetzes-Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Anlagemöglichkeit als Arbeitgeber dem Mitarbeiter anzubieten, um steuerbegünstigt die sich ergebende Lücke (keine Bindung mehr an Durchschnitt der Erwerbsentgeltquote) durch eine private Versicherung zu schließen. Als Arbeitgeber sollte man sich trotz der gewaltigen Medien-Informationen es sich schriftlich für die Peronalakte bestätigen lassen, daß der Arbeitnehmer auf die Gesetzesänderung hingewiesen wurde, den Pensionsfond angeboten bekam und ihm eine Möglichkeit der Beratung im Betrieb (z.B. durch die Inter-Versicherung, die Allianz oder die Signal-Iduna - aber auch Banken, selbst die Postbank bietet sich an) geboten wurde.
In diesem Zusammenhang weist der Unternehmerverband Berlin-Brandenburg darauf hin, daß diese Rechtsansicht, wonach der Arbeitgeber aufklären muß, Unsinn sei. Vielmehr sei der Hinweis allein Reklame der Versicherer und ohne rechtliche Grundlage. Eine Entscheidung, wie weit die Fürsorgepflicht geht, gibt es nicht. Im Metallhandwerk hat der Bundesverband Metall nun einen Tarifvertrag bundesweit installiert, wonach der Arbeitgeber zur Aufklärung und zum Angebot des Pensionsfonds verpflichtet ist. Wir raten daher zu einem solchen Vermerk mit Bestätigung des Mitarbeiters für die Personalakte - insbesondere auch negativ, also daß kein Interresse besteht.
Es gibt etwa 12 Modelle und etwa 12 zertifizierte Anbieter solcher Anlagemöglichkeiten. Wir bieten den Pensionsfonds an und die Möglichkeit der Tarifumwandlung von festen Lohnbestandteilen, wie Urlaubsgeld und Sonderzahlungen. Vorteil - für beide, Arbeitgeber und -nehmer - ist die Steuer- und Abgabefreit (Sozialabgaben). Glechzeitig aber sinkt die Bruttolohnsumme um den ersparten Betrag, mit der Folge, daß die Beitragsbemessungsgrenze (2005 = 2.496 EUR jährlich) erreicht werden könnte und gesetzliche Versicherungspflicht entsteht, die ohne die Anlage nicht unterschritten wäre. Hierauf weisen Sozialberater hin.
Weiter beachten Sie, daß der empfohlene Pensionsfond nur bis Ende 2007 insoweit gefördert ist, als die Ersparnis nicht entstehender Sozialabgaben des Pensionssicherungsanteils entfällt - nicht aber die Steuerfreiheit. Ebenfalls nicht arbeitgeberliche Zuwendungen, wie Gehaltserhöhungen.
Nachstehend für Mitglieder der Text des Tarifvertrages.