29.06.2011: Gründung des Vereins Schutzgemeinschaft Berlin e.V.
Im Dachverein "Zuhause Sicher e.V." wurde am 23.06.2011 der Verein "Schutzgemeinschaft Berlin e.V." für Sicherungstechnik an der Berliner Innung gegründet.
Sinn und Zweck ist ein Zusammenschluß der Sicherungstechnikbetriebe zu schaffen, die in der Errichterliste der Kriminalpolizei registriert sind, um sich von unseriösen Betrieben abzugrenzen. Weiter soll zum Schutz des Hausbesitzers eine Prüfung der Installation durch die Kripo möglich sein, interessiert sind weiter die Herstller von Sicherungstechnik und die Hausratsversicherer. Es soll sinnvolle Sicherung des Eigentums erreicht werden - von Profis installiert.
Erklärtes Ziel ist auch Zusammenarbeit der Brandenburger Kollen mit der Brandenburger Kripo zu erreichen.
29.06.2011: Ab 1.7.2011 neue Gesetze.
Neue Gesetzliche Regeln zu Zuverdienst in Arbeitslosigkeit, Ende der Wehrpflicht und Rentenerhöhung und Pfändungsfreigrenzen.
Hinweis: Wehrpflicht ist ausgesetzt, das bedeutet im Arbeitsrecht eine Nichtanwendbarkeit des ArbPlSchG zu Grundwehrdienst und Wehrübungen. Kündigungsschutz und Freisstellungspflicht greifen ins Leere, da niemand seit Januar 2011 "eingezogen" wird, also gegen seinen Willen zur Bundeswehr kommt.
Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. 7. 2011 Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. 7. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. 7. 2005 erhöht worden. Der Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 4,44 % erhöht. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.
Ab dem 1. 7. 2011 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1028,89 Euro (bisher: 985,15 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 387,22 Euro (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Besonderheiten gelten für die Kontopfändung: Seit einem Jahr besteht für Kontoinhaber die Möglichkeit, Girokonten in ein Pfändungsschutzkonto (so genanntes P-Konto) umwandeln zu lassen. Beim P-Konto erhält der Schuldner ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe des unpfändbaren Freibetrags. Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen führt damit auch gleichzeitig zur Erhöhung des Sockelpfändungsschutzes beim P-Konto.
29:06.2011: Seit 1.1.2011: BG Holz und Metall
Seit einem halben Jahr ist die neue BG "Holz und Metall" statt "Nord/Süd" bzw. statt "Nord" für das Metallhandwerk insgesamt zuständig.
Ab 13.7.2011 erhalten alle Arbeitgeber Unterlagen zu den hier erforderlichen Sozialwahlen der Arbeitnehmer in den Betrieben. Sie sind am schwarzen Brett auszuhängen bzw. eineln zugänglich zu machen.
Seit 20.6.2011 schon sind Infos der BG zu den Wahlen an die Betriebe versandt worden.
Bis 15.09. sind die Wahlunterlagen und die von den Arbeitgebern zu erstellenden Wahlausweise auszuhändigen. Die Listen werden ab 16.8. veröffentlicht.
Die Wahlzettel und Ausweise vom Arbeitnehmer müssen bis zum 5.10. bei der BG eingegangen sein.