EU-Norm für den vereinfachten Zugang zum deutschen Markt

EU-Norm für den vereinfachten Zugang zum deutschen Markt
Produkte dürfen seit Jahren im vereinten Europa ohne Zoll und ohne Behinderung verbracht und angeboten werden, wenn der Verkauf nicht gegen örtliche Bestim-mungen verstößt. Das soll nun auch für Dienstleistungen folgen, also der freie Wa-renverkehr und jetzt auch Dienstleistungsaustausch.

Bei Produkten sind die Hersteller dafür verantwortlich, dass die eingeführten Waren den Normen des Landes entsprechen, in das diese eingeführt werden – nicht denen des Herkunftslandes. Anders bei der neuen Dienstleistungsrichtlinie. Es soll das Recht des Herkunftslandes bei Angebot einer Dienstleistung in Deutschland gelten.

Also nocheinmal zu Klarstellung: Es geht um z.B. die Montage, nicht ein ehrzustel-lendes Teil – rechtlich Dienstvertrag, nicht Werkvertrag.

Hiergegen – also gegen die Anwendung von Rechtsnormen des Herkunftslandes statt des rechts am Einsatzort - wird eingewandt, daß deutsche Vorschriften für Ar-beitssicherheit, Mindestentgelte, Arbeitsgesetze und was alles die "freie" Entfaltung hindert, nur noch für Deutsche und deutsche Firmen gilt, nicht aber für die Konkur-renz aus Europa in Deutschland.

Genau dies ist aber mehr oder weniger Ziel der geplanten EU-Norm. Vorrangig ist es die Bürokratie, die abgebaut werden soll. Erhalten bleiben sollen örtliche Grunderfor-dernisse wie das Entgelt - also z.B. der Mindestlohn - und die Arbeitszeit - also 40 bzw. 50 Stunden-Woche - so die EU-Richtline .

Was bedeutet das für das Handwerk?

Tarifverträge binden nur Betriebe mit Sitz in Deutschland. Sie dienen nicht dem Schutz vor Konkurrenz, da die Normen des Tarifvertrages Betrieb mit Sitz im Ein-zugsgebiet binden. Arbeitsgesetze, wie das Betriebsverfassungsgesetz - also Beteili-gung der Arbeitnehmer an der Betriebsführung gibt es außerhalb Deutschlands nir-gends. Andere Arbeitsgesetze, die aufgrund der Sitzbindung den in Deutschland sei-ne Leistungen anbietenden Betrieb binden, sind meist unbekannt, denn wer kennt die über 20 verschiedene Ländergesetzgebungswerke in Europa zum Arbeitsrecht?  Nach der Richtlinie gelten deutsche Gesetze jedenfalls nicht für diese Betriebe und für die Arbeitsgesetze der einzelnen europäischen Länder gibt es faktisch wohl kaum eine Kontrolle vor Ort.

Schutzgesetze für den Auftraggeber - wie das BGB - bleiben andererseits ebenso in Kraft, wie fachliche Ausführungsvorschriften für die Durchführung von Leistungen. Die Handwerksordnung - mit der Einschränkung, daß nur Betriebe Leistungen und Waren herstellen dürfen, die eingetragen sind - entfällt. Allenfalls Qualität und Be-rufsausbildung kann gefordert werden. Also muß die Handwerksordnung erneut ge-ändert werden.

Aber ist eine solche Konkurrenz zu fürchten ?
An sich nicht - solange nicht allein der Preis entscheidet, denn billiger geht es in der Tat, wenn eine Vielzahl von deutschen Gesetzen nicht einzuhalten sind. Der Kunde wird die Ware ebenso wie die Dienstleistung im Ausland schwer reklamieren und seine Rechte durchsetzen können - auch wenn entsprechende Vollstreckungen seit 1.1.2005 im Ausland leichter als bisher sind. Ändern wird sich auch dies erst bei An-gleichung der Rechte in allen europäischen Ländern - was allerdings zu Recht beab-sichtigt ist, denn nur dann wird es ein Vereintes Europa geben. Doch wird die "Ge-fahr" schwieriger Rechtsverfolgung reichen, um den Kunden bei deutschen Betrieben zu halten?

Der beabsichtigte Schritt benachteiligt die deutschen Firmen in Deutschland und im europäischen Inland unangemessen.

Zum Beispiel bieten in Berlin und Brandenburg polnische Betriebe vermehrt Zäune nach polnischen Normen preiswert an. Auch derzeit bestehen keine gesetzlichen Schranken für Produkte mehr. In Zukunft aber werden diese Firmen auch mit Dienst-leistungen (z.B. Montage) mangels kostentreibender landesbezogener Vorschriften billiger sein können, als deutsche Betriebe, die hier eben nicht nur höhere Lohnzu-satzkosten haben, sondern weitere standortbezogene Kosten. Zu diesen Kosten ge-hören z.B. das Konkursausfallgeld, Vorschriften von Buchführungspflicht bis Arbeits-schutz von behördlicher Anmeldung bis Schwerbehindertenfehlabgabe. All das fällt für dienstleistende Betriebe in Deutschland weg, wenn sie ihre Leistungen in Deutschland anbieten - jedoch ihren Sitz im europäischen Inland (also einem ande-ren Land der EU) haben.

Umgekehrt hat der deutsche Betrieb seine regionalen, landesbezogenen Kosten wei-ter zu tragen, wenn er in anderen europäischen Ländern seine Leistungen anbietet. Er wird damit teurer sein, als der Konkurrent in diesem Land, denn mangels deut-scher Kosten und den zusätzlichen Kosten der Entsendung von Mitarbeitern hat er höheren Aufwand.

In der Folge sind die Startchancen unterschiedlich je nach Sitz des Betriebs in Bezug auf das Land in dem er anbietet - setzt sich die Idee der EU durch, daß die betriebli-che Herkunft die Gesetzesanwendung entscheidet. Hiergegen wendet sich nun auch der Bundesrat.

Argument der EU-Behörde ist, daß andernfalls eine Durchsetzung der Idee des ge-meinsamen europäischen Marktes erst in einer der nächsten Generationen zu den-ken ist - also mit diesem Gesetz eine Beschleunigung zu erwarten sein wird. Dies trifft wohl so zu. Andererseits wird das Handwerk aus Deutschland faktisch – wie dargestellt – benachteiligt.

Alleinige Chance der deutschen Betriebe ist Qualität bei gleichzeitigem Kostenma-nagement.

Das Metallhandwerk ist bestausgebildet, verfügt über die neuesten Techniken, bildet seine Mitarbeiter fort und verfügt über alle erforderlichen Prüfnachweise. Das "Made in Germany" besitzt nach wie vor einen beachtlichen Ruf, der den besagten Quali-tätsanspruch unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Handwerken benötigt das Me-tallhandwerk in der Regel eine Werkstatt und es steht das Werk (das Produkt) im Vordergrund – nicht eine Dienstleistung.

Dienstleistungen auf einfachem Niveau, wie die reine Montage, werden in Zukunft unrentabel sein. Aber schon die Baukoordination wird sich als Marktnische verstärken.

Hierzu Zeitungsbericht

Hier der Text der EU-Norm.

Meinung des ZDH.

15.02.2005: Auch Kanzler Schröder sieht Naczbesserungsbedarf.

www.edvschmidt.de