Die Bundesregierung plant ein Strukturgesetz für die gesetzliche Unfallversicherung – also die Organisation der Berufsgenossenschaften.
Entgegen den begründeten Forderungen der Arbeitgeberschaft wird nach derzeitigen Erkenntnissen die Haftung der Arbeitgeber bei Wegeunfällen der Arbeitnehmer ebenso wenig abgeschafft, wie die Entschädigung bei Schwarzarbeit. Allein ändern soll sich die Zahl der BGen in Deutschland – geplant sind 6 gewerbliche BGen – und ein Solidarausgleich bei notleidenden BGen, wie wir es von den Krankenkassen als Risikostrukturausgleich kennen. Ziel ist es, die Umlagesätze der BGen in Deutschland ab 2009 zu vereinheitlichen.
Die Handwerkerrentenversicherung als Zwangsversicherung soll ebenfalls bleiben. Damit ändert sich nichts grundlegendes für die versicherten Betriebe im Handwerk.