Seit einiger Zeit steigen die Stahlpreise und die Preise für Metallfertigteile in einer Weise, wie sie es die allgemeine Konjunktur kaum ewrwarten läßt. Grund hierfür sei angeblich eine besondere Nachfrage in China und die jahrelange Abbauphase in Europa.
Was tun mit den ausgesandten Angeboten ?
Grundlage aller Kalkulation ist selbstverständlich der Materialpreis "Stahl, Eisen, Buntmetalle" in Handelsgrößen. Folglich sind die Angebote in vielen Fällen auch schon von letzter Woche unrealistisch, denn bei Zuschlag ist der Verlust vorprogrammiert.
Zu unterscheiden ist der Vertrag mit privaten Nachfragern von denen der öffentlichen Hand - zu letzterem sind Regelungen getroffen.
A. Aufträge der öffentlichen Hand
Wenn Sie sich als Mitglied engeloggt haben, finden Sie den vollen Wortlaut am Ende des Beitrags !!
Soweit Sie nicht als Mitglied "drin" sind, hier die Kurzversion.
B.Aufträge privater Nachfrager
Es bleiben folgende Wege:
Die Juristen kennen den "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Seit der Schuldrechtsreform 2002 gibt es nur noch den Rücktritt mit der Folge des Schadensersatzes bei Verschulden. Die Zumutbarkeit, an den Vertrag gebunden zu bleiben ist bei einem Drittel höheren Materialeinkaufspreis möglicherweise erreicht - was aber die Gerichte tatsächlich dann urteilen ist ungewiss. Also ist die Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur dann entfallen, wenn es keinen Stahl mehr gibt.
Nach § 9 Nr. 2 VOB/A ist es unzumutbar ohne Zulieferpreise selbst Preise abzugeben: Ungewöhliches Wagnis für Umstände, auf die Unternehmer keinen Einfluß hat.