Verwirrung über Zahnersatz ab 1.1.2005
Nun doch erst später !
Regierung bzw. die SPD verschiebt Reform auf Zeitpunkt nach den Wahlen 2006.
1. Was war geplant zum 1.12005 ?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 1.1.2004 keine Pflicht zu – ohnehin oft geringem – Zuschuß zur Sehhilfe. Wohl aber kommt die Kasse für augenärztliche Maßnahmen auf. Seit dem stehen private Krankenversicherer zur Verfügung, um die Lücke zu schließen und für Sehhilfen zu sorgen – allerdings nach entsprechender Beitragsleistung.
Ab 1.1.2005 sollte nun kein Zahnersatz mehr geleistet werden. Danach sollte sich aller Wahrscheinlichkeit folgendes ändern:
Statt der 50 – 65 % (je nach Bonusheftchen-System für Vorsorge) wird es einen Festbetragszuschuß geben (weiter nach Bonus-System). Den Rest zu der vom Zahnarzt geforderten Summe muß der Patient/ das Mitglied der Kasse selbst bezahlen – also fast wie bisher. Nur den Beitrag hierfür muß der Versicherte jetzt allein - ohne Beteiligung des Arbeitgebers - bezahlen. Im System der privaten Hinzuversicherung zu dem „Eigenanteil“ war es bisher so, daß dieser Teil gegen Beitrag versichert werden kann - das war so und das bleibt so. Alle bekannten Versicherungsangebote der Privaten beziehen sich bisher darauf. In Zukunft bleibt dies eben auch so – nur auf Festzuschüsse statt Prozente der gesetzlichen Versicherung gerechnet.
Neu also war auf jeden Fall der Beitrag von 8,50 € in der gesetzlichen Krankenversicherung für jeden Versicherten. Hierbei aber zahlt nur der Erwerbstätige. Innerhalb der Familienversicherung bleibt das mitversicherte Familienmitglied - die nicht arbeitende Ehefrau (die sicher sehr viel arbeiten muß, aber nicht in diesem Sinne) oder die Kinder.
Neu war weiter, daß statt dessen - also statt der weitergeführten gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz, dieser durch die private Versicherung abgedeckt werden kann. Hierfür ist eine Wahlerklärung notwendig und damit hat der Versicherte vollständig die gesetzliche Krankenversicherung hinsichtlich des Zahnersatzes – nur um die geht es – verlassen und das „Gesamtrisiko“ Zahnersatz vollständig privat versichert.
Die Zahnbehandlungsmaßnahmen der Ärzte und die Prävention bleiben Pflicht der gesetzlichen Kassen.
Nachteile:
Eine Rückkehr von Privat zu Gesetzlich ist nicht möglich.
Familienversicherte gibt es in der Privaten nicht - jeder zahlt extra.
Rentner zahlen ohne Rücksicht auf Höhe der Rente selbst - ohne LVA/BfA - bei gesetzlichen und privaten Versicherungen des Zahnersatzes.
Bei Arbeitslosigkeit gilt das Gleiche.
Vorteile:
Senkung der Beiträge - für Arbeitgeberanteile
Preiswerte Beiträge der Privaten - die nach Alter staffeln (Gesetzliche werden einen gemeinsamen Beitrag haben)
Senkung der Ersatzkosten, denn die Zahnärzte müssen wegen der Festpreiszuschüsse direkt mit dem Patienten über den "Rest" verhandeln.
Fazit damals:
Obwohl die Versicherung des Zahnersatzes eine Pflichtversicherung bleibt - nur die Wahl ob Private oder Gesetzliche ist möglich - zahlen BA bei Arbeitslosigkeit und LVA/BfA bei Rente nicht diesen Beitrag (auch nicht zuzahlend).
Kümmert sich das Mitglied – wie vielfach empfohlen – nicht um das Problem der Kostentragung für Zahnersatz ab 2005, so war dies richtig. Zum Herbst 2004 hätte die GKV (gesetzliche KV) in Konkurrenz zur PKV (private KV) den Preis nennen müssen, der den Status quo – ungefähr – erhält. In Zukunft aber wäre die Festbetragsregelung gegenüber der „freien“ Vereinbarung von Zahnersatzbehandlungen mit dem Arzt zum Patient Ärger mit sich bringen. Kümmert sich das Mitglied über den 31.12.2004 hinaus um nichts -so war es geplant - übernimmt ihn die GKV zu den genannten Bedingungen automatisch.
Probleme:
Entschieden also ist noch nichts, Teile der SPD will beitragsabhängige Beiträge beibehalten - allerdings ohne Beteiligung der Arbeitgeber.
Einziehung über Arbeitgeber - bedeutet zusätzlichen Aufwand bei der Abrechnung und Überweisung.
Ungeklärt ist, was im Übergang passiert - bisher heißt es, daß nur die Zahnersätze bezahlt werde, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen sind.
BA und BfA/LVA weigern sich,für Arbeitslose und rentner zu überweisen, da keine gesetzliche Zuweisung existiert und existieren wird.
Alternativen ? Stellung des ZDH.
Neu seit 28.8.2004: Es bleibt alles beim alten - bis zur nächsten Wahl.
2. Die tatsächliche Regelung ab 1.7.2005.
Absenkung um 0,9 % ab 1.7.2005 .... aber nur für die Arbeitgeber.
Ab 1.7.2005 soll sich einiges in der Krankenversicherung ändern:
Statt der Herausnahme des Zahnersatzes aus der Krankenversicherung und statt der Möglichkeit sich insoweit privat zu versichern, alles zum 1.1.2005, soll dies nun nicht geschehen - abgeschlossene Verträge mit der privaten Versicherung haben bis zum 31.12.2004 bzw. 30.11.2004 ein Sonderkündigungsrecht. Wer es nicht nutzt, voreilig geschlossenene Verträge - nun ohne Sinn - zu kündigen, muß dennoch ab 1.1.2005 zahlen !
Was aber soll ab 1.7.2005 gelten?
Alle Beiträge werden per Gesetz (statt Beschluß der Selbstverwaltung) am 1.7.2005 zwangsabgesenkt. Dies kann sich jede Kasse leisten, denn gleichzeitig wird der Beitrag nur für die Arbeitnehmer um 0,9 % angehoben. Damit ist das paritätische System gleicher Lasten für Arbeitgeber und -nehmer beendet.
Konkret heißt dies z.B. bei der IKK Brandenburg und Berlin - sollte der Beitrag am 30.6.2004 noch bei 14,5 % und nicht niedriger liegen - daß ersteinmal auf 13, 6 %-Punkte abgesenkt wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Hälfte - also 6,8 %-Punkte. Hierauf aber werden die genannten 0,9 %-Punkte auf der Arbeitnehmerseite zugeschlagen. Dann sind es 7,7 %-Punkte für den Arbeitnehmer und 6,8 %-Punkte für den Arbeitgeber. Die Kassen "leiden" darunter nicht, denn es verbleibt für sie bei dem alten Beitrag 14,5 %-Punkte als Summe.
Der Zahnersatz bleibt dafür weiter eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Was gilt ab 1.1.2005 ?
Neu ist hier der befundorientierte Festpreiszuschuß. Also wird die Verhandlung des Artzes mit dem Patienten über das, was der Zahnarzt zusätzlich abrechnen will, beibehalten - allerdings geht es nicht mehr darum, was abrechenbar ist, sondern wieviel Leistung zusätzlich der Patient möchte. Beratung erhält der Patient hierfür von der Kasse - also mehr Service. Aber auch hier gilt: nie etwas sofort unterschreiben. Die Kasse kennt Alternativen und beurteilt die Notwendigkeit der Zusatzleistungen - auch die Höhe der Abrechnung ? Das wird sie wohl nicht dürfen.
Sie Summe von 0,9 Beitragspunkten ergibt sich aus 0,4 % für den Zahnersatz und 0,5 % für die Krankengeldvesicherung für die Entgeltfortzahlung von der 7. Woche bis zur 78. Woche einer Krankheit, denn die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber - so daß die Umlagen u1 und u2 bleiben. Zukünftige Änderungen bei Krankengeld und Zahnersatz treffen nun nur noch die Arbeitnehmer. Der Weg der gänzlichen Übertragung der Krankheitskosten auf den Arbeitnehmer ist eröffnet.
Der Sockelbetrag, den die Kasse zahlt, ist seit 5.11.2004 festgelegt.
3. Hinweis:
Die Regelung in dieser Form befindet sich in den Ausschüssen des Bundesrates (11.11.2004).
Bereits privatrechtlich geschlossene Zahnzusatzversicherungen müssen jetzt gekündigt werden, sonst werden diese ab 1.1.2005 ohne Sinn beitragspflichtig.