Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeitszeitkonten

1. Arbeitgeber muß Arbeitszeitkonto gegen Insolvenz sichern

Nein, denn derzeit zwingt ihn das Gesetz nur in zwei Fällen:

- Vorruhestand nach Altersteilzeitgesetz

- nach § 7d SGB IV

Ersteres spielt im Metallhandwerk eher keine Rolle. Letzteres im Berliner Metallhandwerk ebenfalls nicht, denn gesetzliche Voraussetzung ist "sofern das Wertguthaben das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße (2003 Rechtskreis Ost = 5.985 EUR, Rechtskreis West = 7.140 EUR) und der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt." - also zwei - deren eine, die Ausgleichsfrist bei Tarifvertrag unzutreffend ist. Sie beträgt 12 Monate. Folglich ist die Regelung nicht zur Versicherung verpflichtend - jedoch ist die Versicherung als solche sinnvoll, verursacht aber Kosten.

2. Arbeitgeber muss über Wertguthaben informieren

Eine Informationspflicht für Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern über den Insolvenzschutz von Arbeitszeitguthaben wurde mit Wirkung vom 1. August 2003 mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze eingeführt: Die Arbeitnehmer müssen schriftlich über ihre Wertguthaben informiert werden.

3. Der Arbeitgeber muß schriftlich gesondert informieren

In einem neuen Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen weisen die Sozialversicherungsträger auf wesentliche Neuerungen hin:

Der Arbeitgeber muss Mitarbeiter schriftlich benachrichtigen, "sofern das Wertguthaben das Dreifache der monatlichen Bezugsgröße (2003 Rechtskreis Ost = 5.985 EUR, Rechtskreis West = 7.140 EUR) und der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt."

In unserem Tarifvertrag ist ein Jahr als Ausgleichszeitraum vereinbart worden. Dann ist weiter zu beachten, "dass nur die Arbeitsentgelte aus Wertguthaben, von denen im Fall der Insolvenz tatsächlich Beiträge entrichtet werden, dem Rentenkonto des Arbeitnehmers zu melden sind." Durch einzelvertragliche Abreden kann nicht abgewichen werden.

 

 

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